Pflege für kurze Zeit

Pflege für kurze Zeit zuhause oder im Senioren-Zentrum

Pflege für kurze Zeit heißt immer: Sie bekommen für kurze Zeit Pflege. Entweder von einer fremden Person zuhause oder in einem Senioren-Zentrum. Die Gründe dafür können unterschiedlich sein. Deshalb gibt es unterschiedliche Begriffe. Sie heißen Kurzzeit-Pflege und Verhinderungs-Pflege. Manche sagen dazu auch Urlaubs-Pflege.

Kurzzeit-Pflege heißt: Sie wohnen für kurze Zeit im Senioren-Zentrum. Zum Beispiel, wenn Sie im Krankenhaus waren und noch nicht allein sein können. Sie gehen danach wieder nach Hause. Kurzzeit-Pflege dauert höchstens 8 Wochen.

Verhinderungs-Pflege heißt: Ihre Familie pflegt Sie normalerweise. Aber dann hat Ihre Familie keine Zeit. Zum Beispiel: Weil jemand krank ist. Für kurze Zeit pflegt eine andere Person Sie. Sie bleiben zuhause und jemand kommt zu Ihnen. Oder Sie gehen in ein Senioren-Zentrum und bekommen dort Pflege. Verhinderungs-Pflege dauert höchstens 6 Wochen. Sie bekommen Verhinderungs-Pflege, wenn Sie seit mindestens 6 Monaten zuhause gepflegt werden.

Urlaubs-Pflege heißt: Pflege für kurze Zeit nennen manche Leute auch Urlaubs-Pflege. Weil alle in der Zeit Urlaub machen. Zum Beispiel: Ihr Sohn pflegt Sie. Ihr Sohn möchte in den Urlaub fahren. Sie sind in dieser Zeit in einem Senioren-Zentrum. Sie machen also auch Urlaub!

Das ist Kurzzeit-Pflege

Ein Beispiel für Kurzzeit-Pflege:

Sie leben allein. Sie können sich gut alleine versorgen. Dann werden Sie krank. Sie kommen in ein Krankenhaus. Danach sind Sie zu schwach, um alleine zuhause zu sein. Deshalb wohnen Sie für kurze Zeit in einem Senioren-Zentrum.

Sie bekommen im Senioren-Zentrum Pflege von Fach-Personen. Wir helfen Ihnen, wenn Sie Hilfe brauchen. Sie können in der Freizeit viel machen, zum Beispiel: Spielen, Kochen, im Garten helfen.

Wenn es Ihnen besser geht, gehen Sie wieder nach Hause. Wenn Sie dort noch Hilfe benötigen, können Sie auch Pflege zuhause bekommen. Dafür sind die Ambulanten Pflege-Dienste da.

Kurzzeit-Pflege ist gut, wenn…

  • wenn Sie im Krankenhaus waren
  • wenn Ihre Familie im Urlaub ist
  • wenn der Mensch krank ist, der Sie pflegt
  • wenn der Mensch sich ausruhen muss, der Sie pflegt
  • wenn Sie mehr Pflege brauchen als normalerweise
  • wenn Sie darauf warten, dass Sie in ein Senioren-Zentrum ziehen können
  • wenn Ihr Zuhause umgebaut werden muss, damit Sie dort gepflegt werden können

Machen Sie urlaub!

Sie können in einem Senioren-Zentrum Urlaub machen! Sie erleben etwas Neues. Im Senioren-Zentrum gibt es viele Freizeit-Angebote, zum Beispiel: Konzerte, Feste, Spielen, Backen und Sport. Sie lernen neue Menschen kennen. Ihre Familie ist in dieser Zeit vielleicht auch im Urlaub. Zum Beispiel im Ausland. Wenn Ihre Familie wieder zurück ist, fahren Sie wieder nach Hause. Das nennt sich Urlaubs-Pflege.

Der Vorteil ist: Unsere Senioren-Zentren sind in ganz Deutschland. Die Häuser sind oft an schönen Urlaubs-Orten. Das bedeutet: Ihre Familie kann auch in der Nähe von einem Senioren-Zentrum Urlaub machen und in Ihrer Nähe sein.

Wir beraten Sie gerne dazu!

Die Bewohner:innen in unseren Senioren-Zentren können auch Urlaub machen. Sie fahren dann in ein anderes Senioren-Zentrum. Das ist einmal im Jahr möglich.

Fragen und Antworten: Pflege für kurze Zeit im Senioren-Zentrum

Kurzzeit-Pflege: Kurzzeit-Pflege dauert höchstens 56 Tage. Das sind 8 Wochen.

Verhinderungs-Pflege: Verhinderungs-Pflege dauert höchstens 42 Tage. Das sind 6 Wochen.

Man kann Kurzzeit-Pflege und Verhinderungs-Pflege auch miteinander verbinden. Wir beraten Sie zu den Einzelheiten!

Pflege für kurze Zeit bekommen Menschen mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5. Wenn Sie Pflege-Grad 1 haben, bekommen Sie keine Kurzzeit-Pflege oder Verhinderungs-Pflege.

Was ist ein Pflege-Grad? Das erklären wir in der nächsten Frage.

Menschen sind unterschiedlich krank. Manche Menschen brauchen viel Pflege. Manche Menschen brauchen wenig Pflege. Der Pflege-Grad sagt, wie viel Pflege ein Mensch braucht. Es gibt 5 Pflege-Grade.

  • Pflege-Grad 1 bedeutet: Die Person kann viel alleine machen. Wenig Pflege ist nötig.
  • Pflege-Grad 5 bedeutet: Die Person kann sehr wenig alleine machen. Sehr viel Pflege ist nötig.

Es gibt Regeln, die sagen, ob jemand Pflege braucht. Diese Regeln stehen im Gesetz der Pflege-Versicherung. Es heißt: SGB XI. SGB steht für Sozial-Gesetz-Buch.

Im Gesetz steht: Es kann immer passieren, dass man Pflege braucht. Egal, wie alt man ist. Pflege braucht man zum Beispiel:

  • Wenn man sich nur noch schlecht bewegen kann
  • Wenn man sich nicht mehr selbst versorgen kann
  • Wenn man sich nicht selbst um sein Leben kümmern kann

Im Gesetz steht: Wenn eine Person bestimmte Dinge nicht mehr allein machen kann, dann braucht diese Person Pflege. Das Gesetz nennt 6 Gründe, warum jemand Pflege braucht. 

Die 6 Gründe für Pflege sind:

Hinweis: Das Gesetz verwendet schwere Wörter. Wir erklären Ihnen die Wörter. Fett gedruckt ist das schwere Wort. Darunter ist die Erklärung.

Mobilität
Zum Beispiel: Treppen steigen fällt schwer. Und Gehen fällt schwer.

Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Zum Beispiel: Man vergisst schnell Dinge. Man erinnert sich nicht mehr, was gestern war. Es ist schwer, alleine den Weg zu finden.

Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Zum Beispiel: Jemand kann nachts schwer schlafen. Oder jemand tut sich selbst weh.

Selbstversorgung
Zum Beispiel: Es ist schwer, alleine zu duschen, zu kochen oder einkaufen zu gehen.

Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
Zum Beispiel: Es ist schwer, an Arzt-Termine zu denken. Oder: Jemand vergisst, Medikamente einzunehmen. Oder: Es ist schwer, Pflaster zu wechseln.

Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Zum Beispiel: Es ist schwer, den Tag zu gestalten oder Freunde zu treffen.

 

Im Gesetz steht: Die Schwierigkeiten müssen mindestens seit 6 Monaten bestehen. Dann ist man pflege-bedürftig und bekommt einen Pflege-Grad.

Sie beantragen Ihren Pflege-Grad bei Ihrer Krankenkasse. Das geht so:

  1. Formular ausfüllen: Ihre Krankenkasse hat ein Formular für den Pflege-Grad. Viele Krankenkassen bieten das Formular online auf ihrer Website an. Füllen Sie das Formular aus.
  2. Formular absenden: Senden Sie das Formular an Ihre Krankenkasse.
  3. Warten: Dann wird der Medizinische Dienst (MD) Kontakt mit Ihnen aufnehmen. Der Medizinische Dienst prüft für die Krankenkassen und Pflegekassen: Wie viel Pflege braucht ein Mensch?
  4. Termin vereinbaren: Der Medizinische Dienst wird einen Termin mit Ihnen vereinbaren. Zum Beispiel: Bei Ihnen zuhause.
  5. Fragen beantworten: Die Person vom Medizinischen Dienst stellt viele Fragen. Zum Beispiel: Welche Hilfe brauchen Sie? Können Sie sich alleine waschen?
  6. Warten: Der Medizinische Dienst gibt die Antworten an Ihre Krankenkasse. Die Krankenkasse entscheidet: Wieviele Hilfe brauchen Sie? Sie nennt dafür den Pflege-Grad.
  7. Ergebnis bekommen: Die Krankenkasse schickt Ihnen einen Brief. In dem Brief steht, welchen Pflege-Grad Sie haben. Es gibt 5 Pflege-Grade. Pflege-Grad 1 heißt zum Beispiel: Sie können viel alleine machen. Sie brauchen wenig Hilfe. Pflege-Grad 5 heißt zum Beispiel: Sie können wenig alleine machen. Sie brauchen viel Hilfe. Je höher der Pflege-Grad ist, desto mehr Geld bekommen Sie für Pflege.

In einem Senioren-Zentrum zu wohnen, kostet Geld. Zum Beispiel:

  1. Geld für die Pflege
  2. Geld für das Wohnen und das Essen
  3. Geld für das Gebäude

Die Kosten sind in jedem Bundesland und in jedem Senioren-Zentrum unterschiedlich.

 

Wer bezahlt das Geld?

  1. Geld für die Pflege: Einen Teil zahlt der Bewohner. Einen Teil bezahlt die Pflege-Versicherung. Die Pflege-Versicherung ist wie eine Kranken-Versicherung, nur für Pflege.
  2. Das Geld für das Wohnen und Essen bezahlt der Bewohner.
  3. Das Geld für das Gebäude zahlt der Bewohner.

Alle Bewohner:innen zahlen gleich viel Geld. Das nennt sich Eigen-Anteil.

Wir beraten Sie. Fragen Sie uns! Wir sagen Ihnen, wie viel Geld Sie bezahlen müssen.

Wer nicht genug Geld hat, bekommt Hilfe vom Sozialamt. Mann muss einen Antrag stellen. Die wichtigen Begriffe sind:

  • Sozialamt: Dort fragen Sie nach Grundsicherung.
  • Sie stellen einen Antrag auf Sozialhilfe. Die Sozialhilfe für die Pflege heißt: Hilfe zur Pflege.

Sie können uns fragen. Wir helfen Ihnen!

Gut zu wissen: 

Jedes AZURIT Senioren-Zentrum hat eine Pflegekosten-Vereinbarung mit den zuständigen Sozialhilfe-Trägern geschlossen.

Das heißt:

Viele Menschen haben nicht genug Geld, um Pflege im Senioren-Zentrum zu bezahlen. Keine Sorge! Sie stellen den Antrag beim Sozialamt. Das Sozialamt prüft Ihren Antrag. Wenn Sie nicht genug Geld für Pflege haben, hilft das Sozialamt. Das Sozialamt zahlt dann einen Teil oder alle Kosten für Pflege im Senioren-Zentrum.

Sie haben zwei Möglichkeiten, um Kurzzeit-Pflege oder Verhinderungs-Pflege zu beantragen:

  • Krankenkasse: Viele Krankenkassen bieten online das Formular für Kurzzeit-Pflege oder Verhinderungs-Pflege an. Sie müssen das Formular ausfüllen und abschicken. Sie bekommen dann Antwort.
  • Pflegekasse: Schreiben Sie Ihrer Pflegekasse. Bitten Sie darum, dass Ihnen das Formular zugeschickt wird.

Wenn Sie Fragen dazu haben, helfen wir Ihnen gern!

  1. Wenn Sie Pflege für kurze Zeit in einem Senioren-Zentrum beantragen, nennt sich das Kurzzeit-Pflege. Dann brauchen Sie diese Informationen:

Informationen zur Person, die Pflege bekommen möchte:

  • Ihr Name
  • Ihre Anschrift
  • Ihre Versicherungs-Nummer (steht auf Ihrer Versicherungs-Karte)
  • Seit wann werden Sie zuhause gepflegt? Nennen Sie das Datum.
  • Wie heißt Ihre Pflegekasse? Nennen Sie den Namen und die Adresse. Ihre Krankenkasse kann Ihnen weiterhelfen, wenn Sie das nicht wissen.

Informationen, was Sie brauchen:

  • Wann brauchen Sie Kurzzeit-Pflege? Zum Beispiel: 12. Februar bis 3. März.
  • Wer soll Sie pflegen? Zum Beispiel: AZURIT Senioren-Zentrum Berghof. Oder ein anderes Senioren-Zentrum.
  • Warum brauchen Sie Pflege für kurze Zeit? Zum Beispiel: Weil die Tochter für die Arbeit im Ausland ist. Oder: Weil Sie im Krankenhaus waren und noch nicht alleine sein können.

2. Wenn Ihre Familie keine Zeit hat und eine andere Person Sie zuhause pflegt, heißt das: Verhinderungs-Pflege. Dann brauchen Sie zusätzlich noch diese Information:

  • Wie lange muss jemand bei Ihnen sein? Zum Beispiel: Ein paar Stunden oder den ganzen Tag. Das nennt sich: Verhinderungs-Umfang.

Weitere Fragen und Antworten finden Sie in unserem FAQ-Bereich.