Barrierefreiheits-
erklärung
Geltungsbereich
Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für den Webauftritt von:
AZURIT Rohr GmbH Natürlich Leben im Alter
Hermann-Graf-Straße 5
67304 Eisenberg
Telefon: +49 6351 1279-0
Fax: +49 6351 1279-200
info@azurit-gruppe.de
www.azurit-gruppe.de
Ziel der Erklärung
Die AZURIT Rohr GmbH verpflichtet sich, seine digitale Anwendung gemäß den Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) sowie der Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (BFSGV) in ihrer jeweils geltenden Fassung barrierefrei zugänglich zu gestalten.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise barrierefrei. Die Anforderungen der EN 301 549 (europäische Norm zur Barrierefreiheit für IKT-Produkte und -Dienste) werden derzeit in weiten Teilen erfüllt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind zum Zeitpunkt der Erklärung noch nicht vollständig barrierefrei:
- Einige eingebundene PDF-Dokumente sind nicht vollständig für Screenreader optimiert.
- Alternativtexte für einzelne Bilder fehlen oder sind nicht ausreichend beschrieben.
- Kontraste einzelner Text- und UI-Elemente entsprechen noch nicht vollständig den Mindestanforderungen.
Wir arbeiten an der schrittweisen Behebung dieser Punkte.
Bewertung der Barrierefreiheit
Diese Erklärung beruht auf:
- einer Selbstbewertung anhand der Anforderungen nach EN 301 549
- ergänzenden automatisierten Tests mit axe DevTools, WAVE, Lighthouse
Feedback und Kontakt
Sollten Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung. Sie können uns über folgende Kanäle erreichen:
Telefon: +49 6351 1279-0
Fax: +49 6351 1279-200
info@azurit-gruppe.de
www.azurit-gruppe.de
Wir sind bemüht, Ihre Anfragen zeitnah zu beantworten.
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie innerhalb eines Monats keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Rückmeldung erhalten, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden:
Durchsetzungsstelle BFSG
Name der Landesbehörde – wird hier genannt sobald verfügbar]
(Bitte beachten Sie: Die Durchsetzungsstellen werden durch die Bundesländer spätestens zum Stichtag 28.06.2025 benannt.)
Hinweis
Diese Erklärung wird regelmäßig überprüft und bei Änderungen aktualisiert. Letzte Überprüfung: 01.06.2025