Teilhabe
Jeder Mensch ist willkommen!
Unser Motto ist Hilfe zur Selbsthilfe
Bei der AZURIT Selbständiges Betreutes Wohnen (SBW) gGmbH in Norden – kurz „das SBW“ genannt – handelt es sich um ein Angebot im Rahmen der ambulanten Wohnbetreuung für Menschen mit Hilfebedarf nach § 113 ff. SGB IX. Unser übergeordnetes Ziel ist es, Menschen mit Unterstützungsbedarf ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen und zu sichern. Das SBW ist Teil der AZURIT Gruppe, führender Betreiber von Pflegeheimen mit Fokus auf lang- und kurzfristiger Pflege sowie Spezialpflege und Unterstützung für ältere Menschen.
Ambulante Wohnbetreuung für Menschen mit Hilfebedarf nach § 113 ff. SGB IX
Wir betreuen Klienten ab dem 18. Lebensjahr mit Wohnsitz in der Stadt Norden oder im Landkreis Aurich. Im Rahmen der ambulanten Wohnbetreuung für Menschen mit Hilfebedarf nach § 113 ff. SGB IX (Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen/Eingliederungshilfe) sind wir unterstützend tätig. Ob als Unterstützung bei der Bewältigung des Alltages, als hilfreiche Hand bei Behördengängen oder zu Hause bei den Klient:innen oder auch in unserer „Teestube“. Unsere Klienten:innen erleben gemeinsam Vielfalt.
Betreuen können wir Menschen mit psychischen Erkrankungen, hierunter fallen insbesondere:
- Schizophrenie, schizotype und wahnhafte Störungen (F20–F29)
- affektive Störungen (F30–F39)
- neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen (F40–F48)
- Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen (F60–F69)
- Intelligenzstörungen (F70–F79)
- Entwicklungsstörungen (F80–F89)
- Nur in Ausnahmefällen können Menschen mit akuten Suchterkrankungen (F10–F19) ohne therapeutische Anbindung betreut werden.
- Gleiches gilt für Menschen mit akuten Essstörungen (F50.x) und organischen, auch symptomatischen psychischen Störungen (F00–F09).
- Bei bekannter oder entstehender Pflegebedürftigkeit muss ein Pflegedienst hinzugezogen werden.