Stationäre Pflege
Die vollstationäre Pflege ist sinnvoll, wenn die häusliche Pflege nicht (mehr) ausreicht und eine umfassende Betreuung rund um die Uhr in einem Senioren- oder Pflegezentrum nötig ist. Nicht immer können Angehörige die Pflege eines Familienmitglieds dauerhaft übernehmen. Oftmals ist der eigene Alltag bereits durch Vollzeitjob und Familie ausgefüllt oder der Partner:in ist selbst körperlich nicht mehr in der Lage, in Dauerbelastung eine Rund-um-die-Uhr-Pflege leisten zu können.
Konzept der stationären Pflege
Die professionelle Betreuung in einem unserer Senioren- oder Pflegezentren bietet den Bewohner:innen eine ganztägige, individuelle Betreuung durch Pflegekräfte und Betreuungskräfte. Selbstverständlich entsprechend den gesetzlichen Vorgaben, in einem Mix aus Pflegefach- und Hilfskräften sowie Betreuungskräften nach § 43b.
Wir kümmern uns um die Pflege und medizinische Versorgung und besonders um die schnelle Hilfe im Notfall. Eine geregelte Tagesstruktur mit verschiedenen Freizeitangeboten in einer sozialen Gemeinschaft runden das Angebot ab. Nicht zu vergessen das liebevoll zubereitete Essen, aus unseren hauseigenen Küchen, im Sinne einer Vollverpflegung und die Übernahme der Reinigung sowie der gesamten Wäscheversorgung auch der Bewohnerwäsche.
Sorgenfrei wohnen und leben
Wir fördern und erhalten in höchstem Maß die Selbstständigkeit im täglichen Leben. Das bedeutet einerseits, alles medizinisch und pflegerisch Notwendige in der engen Zusammenarbeit mit den jeweiligen Hausärzten auf verantwortungsbewusste Weise zu tun. Andererseits bedeutet es auch, sich weitestgehend aus dem persönlichen Leben der Menschen zurückzuziehen, die Intimsphäre zu wahren und so viel Freiraum zu geben wie nur irgend möglich.
Um dem gerecht zu werden, arbeiten alle Berufsgruppen innerhalb der Einrichtungen intensiv zusammen. Regelmäßige Gespräche mit den Angehörigen und den Partnern aus dem Sozial- und Gesundheitswesen gehören selbstverständlich dazu.
Ihre Vorlieben werden berücksichtigt
Sie sind Ihre eigenen Pflegeprodukte gewohnt:
Selbstverständlich verwenden wir diese für Sie.
Abläufe:
Wir versuchen, Ihre Wünsche zu berücksichtigen.
Tageszeiten:
Länger schlafen, früher ins Bett – kein Problem.
Zimmergestaltung:
Eigene Möbel und Bilder in Ihrem Zimmer.
Pflegehilfsmittel:
Auf Vorrat und kurze Wege.
… und vieles mehr
Wir freuen uns darauf, Ihre Pflege unter der Berücksichtigung Ihrer individuellen Bedürfnisse gemeinsam zu gestalten.
Die ersten Schritte
Abhängig von Krankheitsbild und -verlauf sind die Übergänge zwischen Pflege und medizinischer Betreuung fließend. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, besprechen wir mit Ihnen, Ihren Angehörigen und Ärzten:innen oder Therapeuten:innen relevante Einzelheiten.
Denn die individuelle Pflege und Betreuung, unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche und Bedürfnisse, stehen bei uns an erster Stelle. Gerne beraten Sie unsere Hausleitungen zu den Möglichkeiten der Antragstellung, zu Leistungsbeiträgen und zur pflegerischen Versorgung in einem persönlichen Gespräch.
FAQ-Bereich
Unter stationärer Pflege versteht man den dauerhaften Aufenthalt und die Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung (SGB XI) in einer Pflegeeinrichtung. Dabei ist für Pflege, Unterkunft, Versorgung und zusätzliche Betreuung und Aktivierung gesorgt.
Senioren- und Pflegezentren bieten Einzel- oder Doppelzimmer an. Die pflegerische und hauswirtschaftliche Betreuung wird komplett gestellt. Auch eine zusätzliche Betreuung ist hier gewährleistet.
Anspruch auf vollstationäre Pflege haben Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist.
Der Pflegegrad wird bei der zuständigen Krankenkasse der pflegebedürftigen Person beantragt.
Die Kosten für eine vollstationäre Pflege variieren je nach Bundesland und Pflegeeinrichtung. Grundsätzlich kann man drei Kostenfaktoren bei der stationären Pflege unterscheiden:
- Kosten für die Pflege
- Kosten für Unterkunft und Verpflegung
- Investitionskosten
Die Pflegeversicherung übernimmt einen pauschalen monatlichen Betrag für die pflegerische Versorgung, für Betreuungsleistungen und für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege. Die Leistungssätze der Pflegeversicherung sind keine Vollkostenversicherung. Pflegebedürftige haben in stationären Einrichtungen Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Aktivierungsangebote.
Der Eigenanteil, den ein Bewohner zu zahlen hat, steigt nicht mit zunehmender Pflegebedürftigkeit, sondern unabhängig von ihrem Pflegegrad zahlen alle Bewohner:innen eines Pflegeheims den gleichen Eigenanteil, den sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE).
Kosten für Unterkunft und Verpflegung, für Zusatzleistungen und für Investitionen werden nicht von der Pflegeversicherung übernommen.
In vielen Fällen werden die tatsächlich anfallenden Kosten nicht vollständig abgedeckt. Wenn der Zuschuss aus der Pflegekasse zusammen mit dem eigenen Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, kann beim Sozialamt – Bereich Grundsicherung – ergänzend Sozialhilfe in Form von Hilfe zur Pflege beantragt werden.
Offene Fragen?
Wir beraten Sie auch zu unterschiedlichen Themen wie z. B. zur Ernährung und zu Essensgewohnheiten, Mobilität und Hilfsmitteln, Schlafverhalten und Aktivierung.